Bei der Frage, welche konkreten Anforderungen an „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. b) GeschGehG zu stellen sind, besteht für Geheimnisinhaber weiterhin Rechtsunsicherheit. Die Auslegung des Begriffs der (…) Weiterlesen

Bei der Frage, welche konkreten Anforderungen an „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. b) GeschGehG zu stellen sind, besteht für Geheimnisinhaber weiterhin Rechtsunsicherheit. Die Auslegung des Begriffs der (…) Weiterlesen
Ein häufiger Auslöser für GeschGehG-Verfahren ist der Wechsel eines Mitarbeiters zum neuen Arbeitgeber. Nicht nur die – unzulässige – Mitnahme von Unterlagen, sondern auch die – grundsätzlich zulässige – Verwendung (…) Weiterlesen
Wenn nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters der neue Arbeitgeber oder gar das neu gegründete Unternehmen dieses ehemaligen Mitarbeiters ein Wettbewerbsprodukt auf den Markt bringt, besteht häufig der Verdacht einer Verwertung (…) Weiterlesen
Wir hatten uns ja schon auf ein Live-Seminar gefreut – aber nun entwickelt sich die Lage doch nicht ganz so, wie wir und die Anwaltakademie es gedacht und gehofft hatten. (…) Weiterlesen
Es ist der typische Fall: Ein ehemaliger Mitarbeiter macht sich selbstständig oder arbeitet für den Wettbewerber. Einige Indizien sprechen dafür, dass sich der Mitarbeiter seinen beruflichen Neustart durch „mitgenommene“ Geschäftsgeheimnisse (…) Weiterlesen
Nach dem GeschGehG können nur solche Informationen ein Geschäftsgeheimnis bilden, die nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind. Die Vorgabe entspricht ungefähr dem Merkmal der „(fehlenden) Offenkundigkeit“, dass die (…) Weiterlesen
Eine der zentralen Neuerungen des GeschGehG ist die Legaldefinition des Geschäftsgeheimnisses in § 2 Nr. 1 GeschGehG. Dabei sieht § 2 Nr. 1 b) GeschGehG vor, dass nur solche Informationen (…) Weiterlesen
Regelmäßig enthalten Arbeitsverträge oder Aufhebungsvereinbarungen auch eine Klausel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sind die Regelungen zu weit gefasst, ist das Verbot jedoch wegen Verstoßes gegen § 138 BGB unwirksam, wie das (…) Weiterlesen
Ein Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Zivilprozess ist nur sehr eingeschränkt möglich. Zumindest für bestimmte wirtschaftlich wichtige Verfahren soll das „Gesetz zur Stärkung der Gerichte in Wirtschaftsstreitigkeiten“ eine Lösung bieten. Nicht (…) Weiterlesen
Bei Einführung des GeschGehG hat der Gesetzgeber die Beschaffung von zusätzlichen Informationen bei dem Verdacht einer Verwertung von Geschäftsgeheimnissen nicht geregelt. Möglich ist das Besichtigungsverfahren trotzdem. Im Gegensatz zu den (…) Weiterlesen