Rund zweieinhalb Jahre nach Inkrafttreten des GeschGehG liegen die ersten obergerichtlichen Entscheidungen zu dem neuen Gesetz vor und ein Verfahren ist am BGH anhängig. Ein Schwerpunkt der ersten Urteile bildet die Frage, wie das Tatbestandsmerkmal der angemessenen Schutzmaßnahmen auszulegen ist (dazu hier). Noch weitgehend ungeklärt ist der Umgang mit den prozessualen Regelungen in §§ 16-20 GeschGehG. Wir haben uns gefreut, die ersten Erfahrungen und Entscheidungen am 22.11.2021 vor der Bezirksgruppe West der GRUR vorstellen zu dürfen. Die Folien des Vortrags sind auf der Website der GRUR verfügbar (hier).