Informationen sind nach § 2 Nr. 1 lit. b) GeschGehG nur dann als Geschäftsgeheimnis geschützt, wenn der rechtmäßige Inhaber sie zum Gegenstand von „den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ macht. In (…) Weiterlesen

Informationen sind nach § 2 Nr. 1 lit. b) GeschGehG nur dann als Geschäftsgeheimnis geschützt, wenn der rechtmäßige Inhaber sie zum Gegenstand von „den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen“ macht. In (…) Weiterlesen
Bei der Frage, welche konkreten Anforderungen an „angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen“ i.S.d. § 2 Nr. 1 lit. b) GeschGehG zu stellen sind, besteht für Geheimnisinhaber weiterhin Rechtsunsicherheit. Die Auslegung des Begriffs der (…) Weiterlesen
Nach dem GeschGehG können nur solche Informationen ein Geschäftsgeheimnis bilden, die nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind. Die Vorgabe entspricht ungefähr dem Merkmal der „(fehlenden) Offenkundigkeit“, dass die (…) Weiterlesen
Eine der zentralen Neuerungen des GeschGehG ist die Legaldefinition des Geschäftsgeheimnisses in § 2 Nr. 1 GeschGehG. Dabei sieht § 2 Nr. 1 b) GeschGehG vor, dass nur solche Informationen (…) Weiterlesen
Regelmäßig enthalten Arbeitsverträge oder Aufhebungsvereinbarungen auch eine Klausel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sind die Regelungen zu weit gefasst, ist das Verbot jedoch wegen Verstoßes gegen § 138 BGB unwirksam, wie das (…) Weiterlesen
Die Oberlandesgerichte Stuttgart und Hamm haben in jeweils sehr umfangreichen Entscheidung als – soweit ersichtlich – erste Obergerichte eine Aussage zu der Frage getroffen, zu welchem Zeitpunkt angemessene Schutzmaßnahmen iSd (…) Weiterlesen