Risiken für Geschäftsgeheimnisse in internationalen Beweisaufnahmen

Im Gegensatz zur ZPO haben die Parteien im US-amerikanischen Recht im Rahmen der sogenannten „Discovery“ in erheblichem Umfang die Möglichkeit, beweisrelevante Tatsachen nach Prozessbeginn auszuforschen und den Gegner zur Offenlegung von Beweismitteln zu zwingen. Dies führt bei grenzüberschreitenden Verfahren zu erheblichen Risiken auch für Geschäftsgeheimnisse.

Angestoßen durch einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Justiz (hier abrufbar) hat nun die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Durchführung des Haager Übereinkommens vom 2. Juli 2019 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen sowie zur Änderung der Zivilprozessordnung veröffentlicht (hier abrufbar).

Zu den Problemen und Risiken, die sich nach der neuen Gesetzeslage für den Geheimnisinhaber ergeben können, haben Jakob Olbing und Philomena Hindermann einen lesenswerten Beitrag bei LTO veröffentlicht, auf den wir an dieser Stelle hinweisen möchten:

Reform zur Stärkung der internationalen Beweisaufnahme: Droht ein „Ausverkauf“ deutscher Geschäftsgeheimnisse?

In: Legal Tribune Online, 25.03.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47943/ (abgerufen am: 31.03.2022).