Wenn nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters der neue Arbeitgeber oder gar das neu gegründete Unternehmen dieses ehemaligen Mitarbeiters ein Wettbewerbsprodukt auf den Markt bringt, besteht häufig der Verdacht einer Verwertung (…) Weiterlesen
Wenn nach dem Ausscheiden eines Mitarbeiters der neue Arbeitgeber oder gar das neu gegründete Unternehmen dieses ehemaligen Mitarbeiters ein Wettbewerbsprodukt auf den Markt bringt, besteht häufig der Verdacht einer Verwertung (…) Weiterlesen
Es ist der typische Fall: Ein ehemaliger Mitarbeiter macht sich selbstständig oder arbeitet für den Wettbewerber. Einige Indizien sprechen dafür, dass sich der Mitarbeiter seinen beruflichen Neustart durch „mitgenommene“ Geschäftsgeheimnisse (…) Weiterlesen
Nach dem GeschGehG können nur solche Informationen ein Geschäftsgeheimnis bilden, die nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich sind. Die Vorgabe entspricht ungefähr dem Merkmal der „(fehlenden) Offenkundigkeit“, dass die (…) Weiterlesen
Bei Einführung des GeschGehG hat der Gesetzgeber die Beschaffung von zusätzlichen Informationen bei dem Verdacht einer Verwertung von Geschäftsgeheimnissen nicht geregelt. Möglich ist das Besichtigungsverfahren trotzdem. Im Gegensatz zu den (…) Weiterlesen
Ein Unterlassungsbegehren ist auch dann dringlich, wenn das Unternehmen keine Überwachung von Datenbewegungen vornimmt. Außerdem erinnert das OLG Frankfurt an die korrekte Fassung des Unterlassungsantrags. Wahrung der Dringlichkeitsfrist erfordert keine (…) Weiterlesen