Regelmäßig enthalten Arbeitsverträge oder Aufhebungsvereinbarungen auch eine Klausel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sind die Regelungen zu weit gefasst, ist das Verbot jedoch wegen Verstoßes gegen § 138 BGB unwirksam, wie das (…) Weiterlesen
Regelmäßig enthalten Arbeitsverträge oder Aufhebungsvereinbarungen auch eine Klausel zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Sind die Regelungen zu weit gefasst, ist das Verbot jedoch wegen Verstoßes gegen § 138 BGB unwirksam, wie das (…) Weiterlesen